Fernwärme – Daten, Preise, Kennzahlen
Primärenergiefaktor / Netzverluste / Anteil erneuerbarer Energie
Mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), gültig seit dem 1. Januar 2024, wurden die energetischen Anforderungen an Neubauten und Sanierungen deutlich verschärft. Die aktualisierte Gesetzesfassung fördert gezielt den Einsatz erneuerbarer Energien, um die Klimaziele und einen klimaneutralen Gebäudebestand bis 2045 zu erreichen. In Neubauten innerhalb von Neubaugebieten müssen neue Heizungen ab 2024 zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Bestandsgebäude und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten Übergangsfristen, die von der kommunalen Wärmeplanung abhängig sind. In größeren Städten wird diese Verpflichtung spätestens ab Mitte 2026 relevant, in kleineren Kommunen ab Mitte 2028. Fernwärme gewinnt durch diese Vorgaben weiter an Bedeutung: Gebäude, die mit unserer Fernwärme versorgt werden, erfüllen automatisch die neuen Anforderungen des GEG.
Vergleich mit dem Verbrauch eines Durchschnittskunden
| Wärmebedarf für Raumwärme | ab EnEV 2002 | WSVO 1977/ 1995 | Altbau, unsaniert vor 1977 |
| Einfamilienhaus | <90 kWh/a*m2 | 90-145 kWh/a*m2 | >145 kWh/a*m2 |
| Mehrfamilienhaus | <81 kWh/a*m2 | 81-133 kWh/a*m2 | >133 kWh/a*m2 |
| GHD-Gebäude *1 | <89 kWh/a*m2 | 89-238 kWh/a*m2 | >89 kWh/a*m2 |
*1 GHD-Gebäude = Gewerbe-, Handel- und Dienstleistungsgebäude