Kundeninformation zur Einmalzahlung gemäß Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG)

Liebe Fernwärmekundinnen und Fernwärmekunden der Energieversorgung Rochlitz GmbH (EVR),

Sie werden es in der Medienberichterstattung der letzten Tage mitbekommen haben: Mit der Verabschiedung des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) durch den Deutschen Bundestag ist auch die sogenannte Gas- und Wärmepreisbremse in Kraft getreten.

Die finanzielle Entlastung gemäß Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz erfolgt aus Mitteln des Bundes direkt über die jeweiligen Fernwärmeversorger. Die Hilfe soll einen Ausgleich für die gestiegenen Energiekosten für Endverbraucher schaffen und überbrückt die Zeit bis zur Einführung der von der Bundesregierung angekündigten Gas- und Wärmepreisbremse im Frühjahr 2023. Dabei erhalten alle anspruchsberechtigten Kundinnen und Kunden bis zum 31. Dezember 2022 eine Einmalzahlung ihres Fernwärmeversorgers per Banküberweisung. Die Fernwärmeversorger greifen dabei auf die in den jeweiligen Kundendaten hinterlegte Bankverbindung zurück. 

In wenigen Fällen, in denen uns keine Daten bezüglich der Bankverbindung vorliegen, bitten wir unsere Kunden, uns entsprechende Angaben zur Verfügung zu stellen.

Wichtig ist, dass die Einmalzahlung nicht mit der für Dezember 2022 fälligen Abschlagszahlung verrechnet wird. Das heißt, der jeweilige Abschlag für Dezember ist von den Kundinnen und Kunden in voller Höhe zu zahlen. Auch auf die Höhe der kommenden Wärmeabrechnung hat die Einmalzahlung keinen Einfluss. Sie wird allerdings auf der Wärmeabrechnung gesondert ausgewiesen.

Eine Zahlung erhalten Kundinnen und Kunden, deren Jahresverbrauch 1.500 Megawattstunden nicht übersteigt. Ferner Vermieter, über deren Entnahmestelle die Wärmeverbräuche mehrerer Haushalte abgerechnet werden und Mieter, deren Wärmeverbrauch ausschließlich über eine ihnen zugeordnete Entnahmestelle abgerechnet wird, sowie Wohneigentümergemeinschaften. Weitere Kundengruppen, die berechtigt sind, eine Entlastungszahlung in Anspruch zu nehmen, sind im Erdgas-Wärme-Entlastungsgesetz (§4, Abs. 1) aufgeführt.

Wegen der außerordentlich hohen Arbeitsbelastung, die aktuell mit der Vorbereitung der Entlastungszahlung einhergeht, bittet das Team Kundenabrechnung, sowie das Kundenservice-Center der EVR GmbH bei den Kundinnen und Kunden um Nachsicht, dass individuelle telefonische Anfragen zur Zeit nicht wie gewohnt zeitnah beantwortet werden können: „Alle verfügbaren Kolleginnen und Kollegen arbeiten augenblicklich mit Hochdruck daran, dass das Geld, das die Bundesregierung für die Entlastung der Menschen zur Verfügung gestellt hat, nun auch bis Ende Dezember bei den Menschen ankommt. Das hat jetzt absolute Priorität."

Wie hoch der Entlastungbetrag für Sie tatsächlich ausfällt, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen ab, die Sie mit uns als Fernwärmeversorger geschlossen haben. Aufgrund verschiedener Vertragsvarianten hat der Gesetzgeber unterschiedliche Berechnungsmethoden vorgesehen

Auf unserer Internetseite werden wir in Kürze Rechenbeispiele vorstellen.

Damit wir die Entlastung erfolgreich umsetzen können, sind wir laut Gesetz verpflichtet, Daten unserer Kunden/Innen an den vom Bundeswirtschaftsministerium mit der Abwicklung der Hilfsleistung Beauftragten weiterzugeben; dies ist die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft PricewaterhouseCoopers GmbH (PwC).

Konkret geht es bei der Weitergabe um folgende Kundendaten:

  • Kunden- oder Firmenname
  • E-Mail-Adresse oder Telefonnummer
  • Postanschrift
  • Betrag der oben genannten einmaligen Zahlung im Dezember 2022
  • Liefermenge des Jahres 2021 oder des letzten Abrechnungszeitraumes

 

Wir raten unseren Kunden, Energie einzusparen und Ihren Energiebedarf zu senken. Damit sollte man bereits jetzt beginnen, bspw. beim Warmwasserverbrauch. Darüber hinaus hilft bspw. die Nutzung von Heizthermostaten beim effizienten Heizen, energieeffizientes Lüften im Winter, nicht regelmäßig genutzte Räume nicht zu heizen oder die Raumtemperatur zu senken, die Heizung regelmäßig zu entlüften und vom Fachmann warten zu lassen, Energieverluste vermeiden, bspw. vorhandene Rollläden nutzen, etc. Es gibt eine Vielzahl von Möglichkeiten, Energie einzusparen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre EVR GmbH